Die ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ Stiftung veröffentlicht die 18. Ausgabe ihrer Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und Grundsätze zur Corporate Governance. Die Ausgabe 2019 unterstreicht insbesondere die Erwartungen von ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ bezüglich der Veröffentlichung von extra-finanziellen Informationen im Rahmen der Verabschiedung des Geschäftsberichts.
Die ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte werden jedes Jahr gründlich überarbeitet, um Neuerungen im Bereich der Corporate Governance Rechnung zu tragen. Die Richtlinien gelten für die Ausübung der Stimmrechte für Aktien schweizerischer und ausländischer Unternehmen. Nach umfangreichen Änderungen in den letzten beiden Ausgaben beinhaltet die Version 2019 nur eine kleine Anzahl an Änderungen.
Wichtigste Änderungen gegenüber 2018
Um der internationalen Best Practice im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und dem wachsenden Interesse der Investoren an extra-finanziellen Informationen Rechnung zu tragen, erwartet ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ von den Unternehmen, dass sie relevante extra-finanzielle Informationen im oder parallel zum Geschäftsbericht veröffentlichen. Das erwartete Mass an Transparenz hängt von der Grösse des Unternehmens und den Herausforderungen ab, mit denen es konfrontiert ist, sowie von den im Land der Tätigkeit angewandten Standards. ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ kann nun bei Notwendigkeit die Ablehnung des Geschäftsberichts empfehlen.
Im Zusammenhang mit der Genehmigung der Vergütung der Geschäftsleitung (verbindliche Abstimmung) stellte ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ fest, dass bestimmte für den Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung geforderte Vergütungspakete in der Praxis überschritten werden könnten. Dies gilt insbesondere bei prospektiven Abstimmungen über die Vergütung. Eine Minderheit der Unternehmen berechnet den Wert des Aktienanteils der Vergütung mit einem Abschlag oder berücksichtigt die potenzielle zukünftige Hebelwirkung bestimmter langfristiger Vergütungspläne nicht. Die Richtlinien sehen nun vor, dass ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ in solchen Fällen empfehlen kann, das Vergütungspaket abzulehnen, insbesondere wenn die Unterschiede zwischen potenziell möglicher Vergütung und der beantragten Vergütung gross sind.
Stimmrechtsrichtlinien öffentlich zugänglich
Die Richtlinien ermöglichen es ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½, Abstimmungsempfehlungen zu formulieren, die sich auf eindeutig festgelegte Regeln abstützen, welche auf der Webseite www.ethosfund.ch frei einsehbar sind. Diese Empfehlungen richten sich gleichzeitig an die allen Investoren offenstehenden ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ Anlagefonds und die institutionellen Kunden von ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ Services, wozu insbesondere zahlreiche Schweizer Pensionskassen zählen. Die Stimmempfehlungen von ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ werden 48 Stunden vor der jeweiligen Generalversammlung auf der ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½-Website veröffentlicht.