06/11/2026

Unternehmen, die neue Erdgas- und Erdölprojekte entwickeln, werden künftig von den ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½-Anlagelösungen ausgeschlossen. Diese Entwicklung ist Teil der 2022 verabschiedeten Klimastrategie und ermöglicht es ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½, ihre Praxis an die neuen europäischen Vorschriften für verantwortungsvolles Investieren («Paris-aligned Benchmarks») anzupassen. Die betroffenen Unternehmen waren jedoch bereits mehrheitlich aufgrund schwerwiegender ESG-Kontroversen ausgeschlossen.

ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ aktualisiert die Sektorausschlüsse, die sie auf ihre Anlagelösungen (Anlagefonds und nachhaltige Börsenindizes) anwendet. Diese Kriterien sind in den ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½-Prinzipien für nachhaltige Anlagen festgehalten. Sie bestimmen, welche Wirtschaftszweige als unvereinbar mit nachhaltiger Entwicklung gelten und daher nicht von Fonds investiert werden dürfen, die den Namen ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ tragen.
Die wichtigste Neuerung dieser Aktualisierung ist der formelle Ausschluss fossiler Energien. Unternehmen, die neue Erdgas- und Erdölprojekte entwickeln (Erkundung und Förderung), werden künftig automatisch ausgeschlossen, unabhängig vom Anteil ihres Umsatzes aus diesen Aktivitäten. Dasselbe gilt für die im Kohleabbau tätigen Unternehmen.

Bisher schloss ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ Unternehmen aus, die mindestens 5 % ihres Umsatzes mit Kohle (seit 2017) oder mit nicht konventionellen fossilen Brennstoffen erzielten (seit 2020), namentlich Ölsand, Fracking sowie Erdöl und Erdgas aus der Arktis.

Unternehmen wenig offen für Veränderung

Im Rahmen ihrer Klimastrategie hatte sich ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ 2022 verpflichtet, alle Unternehmen des fossilen Energiesektors aus ihren Anlagelösungen auszuschliessen, die bis 2025 keine wissenschaftlich validierten Ziele zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen (Science Based Targets initiative, SBTi) festgelegt hätten. Dieser Ansatz sollte einerseits Zeit für den Aktionärsdialog lassen, um die Unternehmen zur Transition und zu massiven Investitionen in erneuerbare Energien zu bewegen. Andererseits legte er von vornherein klare Eskalationsmassnahmen für den Fall eines Scheiterns fest.

Drei Jahre später hat kein Unternehmen des Sektors wissenschaftlich validierte Klimaziele vorgelegt. Schlimmer noch: Einige haben versucht, die Bemühungen ihres eigenen Aktionariats zu behindern, insbesondere während der Generalversammlungssaison.
2024 weigerte sich TotalEnergies, einen Aktionärsantrag traktandieren zu lassen, der auf eine bessere Governance durch die Trennung der Funktionen von Verwaltungsratspräsidium und Geschäftsleitung abzielte. Seither hat das Unternehmen auch die Abstimmung über seine Klimastrategie («Say on Climate») von der Traktandenliste seiner Generalversammlung gestrichen. Im gleichen Jahr verhinderte ExxonMobil einen Antrag von Follow This, der das Unternehmen zur Festlegung von Emissionsreduktionszielen aufforderte, indem es die NGO verklagte.

In diesem Jahr schliesslich weigerte sich BP, einen Antrag von Follow This und einer Investorenkoalition, darunter ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½, traktandieren zu lassen. Dieser Antrag forderte das Unternehmen auf zu erklären, wie es in einem Umfeld sinkender Nachfrage nach Erdgas und Erdöl weiterhin Wert schaffen will. BP bat seine Aktionärinnen und Aktionäre zudem, die Aufgabe von Klimaverpflichtungen zu genehmigen, die sie 2015 und 2019 selbst mitverabschiedet hatten.

«Diese Beispiele haben uns in unserem Entscheid bestärkt, den nächsten Schritt zu machen und fossile Energien formell aus unseren Anlagelösungen auszuschliessen», erklärt Vincent Kaufmann, Direktor der ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ Stiftung. «Sie zeigen, dass diese Unternehmen derzeit weder offen für den Dialog noch bereit zur Veränderung sind.»

Ausschlüsse bereits de facto in Kraft

Die Ausschlusskriterien von ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ sind nun mit der neuen europäischen Regulierung («Paris-aligned Benchmarks») abgestimmt, die die Schwellenwerte für bestehende Förderkapazitäten fossiler Energien festlegt. Gemäss dieser Regulierung werden künftig alle Unternehmen ausgeschlossen, die mindestens 10 % ihres Umsatzes mit der Erkundung, der Förderung, dem Vertrieb (einschliesslich Detailhandel), der Lagerung oder der Raffinierung von Erdöl erzielen. Für Erdgas liegt dieser Schwellenwert bei 50 %, für Kohle bei 1 %. Ausgeschlossen werden zudem Unternehmen, die mindestens 5 % ihres Umsatzes mit der Stromerzeugung aus Thermokohle erzielen.

Zu beachten ist, dass ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ bereits de facto alle grossen Unternehmen im Bereich der fossilen Energien ausgeschlossen hatte: entweder weil sie mindestens 5 % ihres Umsatzes mit nicht konventionellen fossilen Brennstoffen erzielten, weil sie in eine schwerwiegende Umweltkontroverse verwickelt waren, oder weil ihr ESG- und Klimarating ungenügend war. Die Auswirkungen der neuen Ausschlüsse auf die Anlageuniversen sind daher sehr begrenzt.

ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ wird nun mit ihren Bankpartnern zusammenarbeiten, um diese neuen Ausschlüsse so rasch wie möglich auf alle ihre Anlagelösungen anzuwenden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Mitglieder der ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ Stiftung und die Kundschaft von ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ Services, mehrheitlich Schweizer Pensionskassen, frei bleiben, diese Ausschlusskriterien anzuwenden oder nicht. ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ wird überdies weiterhin den Dialog führen und an Engagement-Kampagnen teilnehmen, die auf Unternehmen im fossilen Energiesektor abzielen, im Namen der Teilnehmenden ihrer Engagement-Programme.


Im Rahmen ihrer ESG-Analysen überprüft ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ die Aktivitäten von mehr als 3000 börsenkotierten Unternehmen weltweit. Diese Arbeit umfasst auch eine detaillierte Bewertung ihrer Exponierung gegenüber sensiblen Sektoren und ESG-Kontroversen. ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ ermittelt für jedes Unternehmen den Anteil des Umsatzes in den verschiedenen Sektoren.

Die Nutzerinnen und Nutzer der e-Services-Plattform von ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½ können für jeden der erfassten sensiblen Sektoren (Rüstung, Tabak, Glücksspiele, Pornografie, GVO, Kernenergie, flüssige und gasförmige fossile Brennstoffe) eigene Toleranzschwellen festlegen und damit die Exponierung ihrer Portfolios gegenüber diesen Schwellenwerten messen.

ÐÇ¿ÕÎÞÏÞ´«Ã½-Prinzipien für nachhaltige Anlagen

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